AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Equipment (wie Bsp. Licht- und Tonanlagen, Verstärker, Boxen, Kabel und sonstiges Zubehör)

Buchung                                                                  

Unser Angebot ist freibleibend. Bei mündlicher oder schriftlicher Buchung einer Leistung durch den Kunden und mündlicher oder schriftlicher Bestätigung von uns, ist der Vertrag zustande gekommen und rechtskräftig.

Rücktritt                                                                                              

Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornokosten. Bei Absage von reservierten Ton- und Beleuchtungsanlagen eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 20,-. Weiterhin sind innerhalb festgelegter Fristen bei Absage folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen:

Innerhalb vier Wochen vor dem Termin 25%,

innerhalb zwei Wochen vor dem Termin 35 %,

innerhalb einer Woche vor dem Termin 50%.

Mietvertrag                                                              

Vor Abholung oder vor vereinbartem Liefertermin müssen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag unterschreiben, in dem alle vermieteten Gegenstände aufgelistet sind. Bei der Übergabe an den Mieter überzeugt sich der Mieter vom technisch einwandfreien Zustand der ihm zur Verfügung gestellten Anlage nebst Zubehör.

Der Mieter hat sich davon überzeugt, dass die Mietgegenstände für sein Vorhaben geeignet sind. Durch Unterschrift des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, jegliche Haftung für die Mietsache zu übernehmen, die sich aus Benutzung, Transport und evtl. Weitergabe an Dritte ergeben. Die Weitergabe der vermieteten Sachen an Dritte darf nur vorbehaltlich des Einverständnisses des Vermieters erfolgen.

Außerdem verpflichtet der Mieter sich, dass die im Vertrag aufgelisteten Gegenstände zum vereinbarten Termin und in einwandfreien Zustand zurückgegeben werden. Eine Kaution erheben wir bei Identitätsnachweis (Ausweis, Führerschein) nicht.

Rückgabe                                                                

Die Mietgegenstände sind gereinigt zurückzugeben. Andernfalls darf der Vermieter entstehende Reinigungskosten in Rechnung stellen. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen der Anlage und Zubehörs sind unmittelbar bei der Rückgabe unaufgefordert anzuzeigen.

Haftung                                                                    

Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße Handhabung aus. Bei Verlust oder Beschädigung, sowie Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter in vollem Umfang. Für Schäden, die durch das Be- und Entladen entstehen, haftet der Mieter ebenfalls in vollem Umfang. Bei Verlust/Diebstahl oder Nichtrückgabe der Mietsache, trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung unter Fristbestimmung, ist der Vermieter berechtigt, von dem Mieter den listenmäßigen Neupreis für die Mietsache als Schadenersatz in Rechnung zu stellen, ohne dass es dabei darauf ankommt, in welchem Zustand die Mietsache von dem Vermieter an den Mieter übergeben wurde. Es wird darüber hinaus ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sachen nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert sind und dass eine Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht für geliehene Gegenstände aufkommt.

Mitwirkungspflicht                                                 

Jeder Mieter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen.

Gerichtsstand                                                                    

Der Gerichtsstand ist Bingen am Rhein.

Anerkennung der Geschäftsbedingungen        

Mit der Übernahme der Mietgegenstände werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

Schlussbestimmungen                                          

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Abänderungen dieser Bestimmungen sind nur in Schriftform möglich. Die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.

Stand 27.03.2020

NF Audio Veranstaltungstechnik, Grabenstr. 36, 55437 Ockenheim